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RAUM

ÜBER

LASSUNG

Unser Saal kann an Samstagen (ab 12 Uhr) als Partyraum für Privat-Partys, Klassenfeste und Geburtstagsfeiern oder Vergleichbares genutzt werden.

Angebotene Räume

DIE RÄUME

Sonstige

Rahmen-

bedingungen

* Zur Überlassungsgebühr:

Die Einrichtung erbringt im Auftrag der Landeshauptstadt München Leistungen nach §11 SGB VIII.
Gemäß der Leistungsbeschreibung der Einrichtung gehört dazu auch das Angebot von Raumnutzungen für die Bürger*innen des Sozialraums.
Für diese Raumnutzungen werden je nach Art und Umfang Unkostenbeiträge erhoben, die ein Ausgleich für den entstehenden Aufwand sind.

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